Rote Dauerkennzeichen, auch Rote Händlerkennzeichen genannt, werden an Kfz-Betriebe, insbesondere Kfz-Händler sowie Werkstätten vergeben.
Sie sind einsetzbar für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und können an Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind, angebracht werden. Eine Zuteilung des Roten Händlerkennzeichens ist nicht fahrzeuggebunden und kann somit mehrfach innerhalb des Kfz-Betriebes verwendet werden.
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